Die vertraglichen Reiseleistungen ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung, der Reisebestätigung sowie den im Reiseangebot gemachten Angaben. Diese Angaben sind für die DE HUA Touristic GmbH bindend. Aus sachlich berechtigten, erheblichen bzw. nicht vorhersehbaren Gründen ist die DE HUA Touristic GmbH jedoch zur Änderung der Leistung berechtigt, über die der Kunde vor Abschluss des Reisevertrages informiert wird. Ändern Nebenabreden den Umfang der vertraglichen Leistungen ab, so ist hierfür eine ausdrückliche Bestätigung durch die DE HUA Touristic GmbH nötig. Ohne ausdrückliche Zustimmung der DE HUA Touristic GmbH ist es Dritten nicht erlaubt, abweichende Zusicherungen zu geben.
Die DE HUA Touristic GmbH bietet die Möglichkeit einer unverbindlichen Option an. Innerhalb dieser Optionsfrist kann der Kunde eine Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages treffen. Nach Abschluss des Reisevertrages hat der Kunde eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 10 % pro angemeldeter Person zu leisten. Im Gegenzug händigt die DE HUA Touristic GmbH den Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB aus, sofern dies für die Reise gesetzlich vorgeschrieben ist. Zwei Wochen vor Antritt der Reise ist der Restbetrag zu entrichten. Bei Zahlung mir Kreditkarte erhöht sich der Reisepreis um 2-3%, je nach Kreditkartenanbieter. Nähere Auskünfte erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern.
Der DE HUA Touristic GmbH sind Abweichungen und Änderungen vom Inhalt des Reisevertrages auch nach Vertragsabschluss gestattet, sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sie nicht erheblich sind sowie den gesamten Zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die ausländischen Vertragspartner vorbehalten, zum Beispiel aufgrund behördlicher Anordnungen, geplanter Sprengungen, Naturereignissen wie Hochwasser, Nebel oder Schnee, die geplante Transportart zu ändern (z.B. nächtliche Bahnfahrt statt Flug). Dies gilt im Besonderen für Schifffahrten auf dem Yangtse, bei denen geplante Landgänge ausfallen können oder durch andere Landgänge ersetzt werden. Des Weiteren ist aufgrund der vorgenannten Punkte auch eine Verkürzung der Schifffahrt möglich. Die alleinige Entscheidung hierüber fällt der Kapitän des Schiffes. Es leiten sich hieraus keinerlei Ansprüche auf Entschädigung ab. Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung, die nicht zur Verfügung stehen, werden von DE HUA Touristic GmbH in Höhe des anteiligen Zuschlages erstattet. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ausgeschlossen. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als 2 Monate, ist die DE HUA Touristic GmbH berechtigt, die ausgeschriebenen Preise für den Fall, dass sich Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren bzw. sich die Reise betreffenden Wechselkurse erhöhen, in der Art und Weise abzuändern, wie sich Erhöhung der oben genannten Punkte auf den Reisepreis pro Person auswirken. Die DE HUA Touristic GmbH hat den Reisenden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt über eine nachträgliche Änderung des Reisevertrages bzw. die wesentliche Änderung einer Reiseleistung zu informieren. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr möglich. Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % bzw. der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, von der Reise zurückzutreten ohne Reiserücktrittskosten zu zahlen. Diese Rechte hat er unverzüglich telefonisch, schriftlich, per Fax oder e-Mail nach Erklärung der DE HUA Touristic GmbH über die Erhöhung des Reisepreises bzw. der Reiseleistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.
Für Änderungen oder Umbuchungen auf Verlangen des Reisenden kann die DE HUA Touristic GmbH für Inlands- und Auslandsreisen eine Aufwandsentschädigung von Euro 52,00 verlangen, soweit nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden können. Eine Umbuchung 30 Tage vor Reisebeginn wird von DE HUA Touristic GmbH als Reise-Rücktritt und Reise-Neuanmeldung behandelt. Durch eine dritte Person kann sich der Reisende jederzeit ersetzen lassen. Die DE HUA Touristic GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dieser den Reiseerfordernissen zu genügen hat.
Es ist dem Reisenden jederzeit möglich, vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten. Die DE HUA Touristic GmbH berechnet als Ersatz für Reisevorkehrungen, Aufwendungen und entgangenem Gewinn folgende pauschale Reise-rücktrittskosten:
Zeit | Gebühren |
---|---|
>10. Tag vor Abreise | 0 % vom Reisepreis pro Person |
10. Tag vor Abreise | 15 % vom Reisepreis pro Person |
09.-07 Tag vor Abreise | 30 % vom Reisepreis pro Person |
06. - 04. Tag vor Abreise | 50% vom Reisepreis pro Person |
03.-01. Tag vor Abreise | 80 % vom Reisepreis pro Person |
Reisentag | 100 % vom Reisepreis pro Person |
Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der DE HUA Touristic GmbH. Werden für die Reise vorgesehene Verkehrsmittel vom Reisenden nicht erreicht bzw. kann er die Reise nicht antreten, weil seine Grenzübertritts- oder sonstige Dokumente nicht vorhanden oder unvollständig sind, so gilt auch dies als Rücktritt. Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen wie z.B. Theater, Konzerte, Musicals etc. können grundsätzlich dem Veranstalter nicht zurückgegeben werden. Im Fall einer Stornierung durch den Reiseteilnehmer werden diese zu jedem Zeitpunkt des Rücktritts zum vollen Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Wird durch die Stornierung eine das Zimmer teilende Person zum Einzelreisenden, wird hierfür der Einzelzimmerzuschlag fällig, welche die stornierende Person zu tragen hat. Werden Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. aufgrund vorzeitiger Rückreise oder Verzicht des Reiseteilnehmers), leitet sich hieraus nicht der Anspruch auf Erstattung eingesparter Aufwendungen ab. Die DE HUA Touristic GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die staatlichen Reisebüros der Volksrepublik China grundsätzlich keine Rückvergütung gewähren.
Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise aufgrund von Krieg, inneren Unruhen, Naturkatastrophen, Havarien, Epidemien oder ähnlichen Fällen höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Gemäß § 471 BGB kann die DE HUA Touristic GmbH in diesem Fall für erbrachte bzw. noch zu erbringende Leistungen zur Beendigung der Reise Entschädigung verlangen. Sofern der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, so ist die DE HUA Touristic GmbH hierzu verpflichtet. Hierdurch entstehende Mehrkosten tragen die DE HUA Touristic GmbH und der Reisende je zur Hälfte, - die sonstigen Mehrkosten trägt der Reisende.
Der DE HUA Touristic GmbH ist es gestattet, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten. Ferner ist ihr erlaubt, auch nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung weiterhin stört oder er sich in einer sonstigen Art und Weise vertragswidrig verhält, was eine sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Der DE HUA Touristic GmbH steht in einem solchen Fall der Reisepreis zu. Es steht der DE HUA Touristic GmbH frei, evtl. weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Die Reiseteilnehmer können sich auf Wunsch gegen die in Ziff 6 genannten Rücktrittskosten unter bestimmten Voraussetzungen versichern. Entsprechende Angebote von Reiseversicherungen schickt die DE HUA Touristic GmbH gerne zu. Die DE HUA Touristic GmbH stellt hiermit klar, dass sie im Schadensfall mit der Regulierung nicht befasst ist. Sämtliche Ansprüche sind an den Versicherer zu stellen. Die DE HUA Touristic GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reiseabbruch-Versicherung sowie einer Reisekranken-Versicherung für Reisen ins Ausland.
Sollten einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß sein, muss der Reisende Abhilfe verlangen. Diese Abhilfe besteht, sofern dies möglich, erforderlich und kein überverhältnismäßiger Aufwand hierfür notwendig ist, in der Beseitigung des Mangels oder in einem gleichwertigen Ersatz. Der Reisende steht dafür ein, alle nötigen Schritte, die ihm zumutbar sind, zu unternehmen, um eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die DE HUA Touristic GmbH anzuerkennen.
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, wie auch die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen.
Die DE HUA Touristic GmbH informiert Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsreisen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind.
Sollte der Reiseteilnehmer die DE HUA Touristic GmbH mit der Einholung eines Visums beauftragt haben, so haftet die DE HUA Touristic GmbH nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang beim Reisenden, es sei denn, sie hat die Verzögerung zu vertreten. Grundsätzlich ist der Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise betreffenden Vorschriften selbst verantwortlich. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, gehen alle hieraus resultierenden Nachteile zu Lasten des Reiseteilnehmers, es sei denn, sie sind bedingt durch falsche Informationen durch die DE HUA Touristic GmbH. Für den Fall, dass der Reisende an der Reise nicht teilnehmen kann, weil er Einreisevorschriften nicht einhält oder das Visum durch sein Verschulden nicht rechtzeitig erteilt wird, stehen der DE HUA Touristic GmbH die in Ziffer 6 näher beschriebenen Rücktrittsgebühren zu.
Sollten alle Reisedokumente eine Woche vor Beginn der Reise beim Teilnehmer noch nicht eingetroffen sein, ist die DE HUA Touristic GmbH zu verständigen. Der Versand der Unterlagen geschieht auf Risiko des Reiseteilnehmers.
Die DE HUA Touristic GmbH haftet für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht grob fahrlässig entstanden sind, beschränkt mit dem dreifachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die ein Leistungsträger zu verantworten hat.
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für Fremdleistungen, die von der DE HUA Touristic GmbH vermittelt werden, haftet die DE HUA Touristic GmbH nicht, da sie nur für ihre eigenen Leistungen haftet und keinerlei Haftung übernimmt für Leistungen, die von Dritter Seite erbracht werden. Bei allen Linienflügen tritt die DE HUA Touristic GmbH lediglich als Vermittler auf. Für die Erbringung der Beförderungsleistung haftet daher nicht der Veranstalter, sondern die jeweilige Fluggesellschaft gemäß deren Beförderungsbestimmungen.
Macht der Reisende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Leistung geltend, so hat er dies innerhalb eines Monats nach vertraglich geregelter Beendigung der Reise zu tun, wobei für die Frist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der DE HUA Touristic GmbH maßgeblich ist. Danach können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende schlüssig darlegen kann, daß er die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Sämtliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglichen Endes der Reise. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Hamburg gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag oder im Zusammenhang.
Alle Reiseangebote der DE HUA Touristic GmbH entsprechen dem augenblicklichen Planungsstand, vorbehaltlich evtl. Änderungen und Verfügbarkeit bis zum Reisevertragsabschluß. Die DE HUA Touristic GmbH behält sich vor, Änderungen wegen Irrtümern oder Druckfehlern vorzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, begründet dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Geschäftsbedingungen. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
DE HUA Touristic GmbH, Klosterwall 4, 20095 Hamburg
Hamburg, den 14.1.2008